Wichtige Informationen zum Ende der Wechselperiode I in der Saison 2026/27
Vereinswechsel von Amateuren im Aktivenbereich | Ausschlussfrist 31.08.2026
Auch für A-Junioren des älteren Jahrgangs 2008 und B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs 2010 gilt das Vereinswechselrecht der Aktiven.
Bis zum 31.08.2026 müssen alle Vorgänge online in DFBnet beantragt bzw. die Unterlagen der FSBW-Passstelle vorliegen. Unterlagen bzw. Anträge, die danach eingehen, können für die laufende Wechselperiode nicht berücksichtigt werden. Bitte prüfen Sie daher nochmals die Spielberechtigungen (Pflichtspielrecht) ihrer Neuzugänge. Nach Ende der Wechselperiode sind keine Änderungen/Korrekturen der Spielberechtigung mehr möglich.
Nachträgliche Zustimmung: Auch hier ist die Ausschlussfrist 31.08.2026 zwingend zu beachten. Der Antrag auf Spielrechtsänderung aufgrund einer nachträglichen Zustimmung (bzw. nach Bezahlung der Ausbildungsentschädigung) muss bis spätestens 31.08.2026 vom aufnehmenden Verein online in DFBnet Pass-Online gestellt sein, um ein sofortiges Spielrecht zu erhalten. Danach gestellte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden, auch wenn die Einigung auf die nachträgliche Zustimmung bzw. die Bezahlung der Ausbildungsentschädigung innerhalb der Wechselperiode erfolgte.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf unseren digitalen Rechner zur Ermittlung der in § 16, Ziffer 3.2. der Spielordnung festgelegten Ausbildungsentschädigung hinweisen.
Internationale Vereinswechsel: Auch bei internationalen Vereinswechseln ist die Frist 31.08.2026 zu beachten. Der Antrag, inklusive aller notwendigen Unterlagen, muss bis spätestens 31.08.2026 online in DFBnet Pass-Online gestellt sein.
Vereinswechsel von Vertragsspieler | Ausschlussfrist 01.09.2026
Für Vertragsspieler endet die Wechselperiode am Dienstag, 01.09.2026. Weitere Informationen siehe hier.
Bis zum 01.09.2026 müssen die Vereinswechsel online in DFBnet Pass-Online beantragt bzw. die kompletten Unterlagen (Antrag auf Vereinswechsel, Vertragsspielervertrag (spätester Beginn 02.09.2026), bei Nicht-EU-Ausländern gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis) der FSBW-Passstelle vorliegen. Unterlagen bzw. Anträge, die danach eingehen, können für die laufende Wechselperiode nicht berücksichtigt werden.
Vertragslose Spieler gemäß § 23, Ziffer 1.3. der Spielordnung (Spieler, die zum Ablauf der Wechselperiode I vertraglich an keinen Verein gebunden waren und auch keine Spielerlaubnis als Amateur hatten) können bis spätestens 31.01.2027 als Vertragsspieler verpflichtet werden.
Jugendbereich | keine Wechselperiode
Im Jugendbereich kommt die Wechselperiode nicht zur Anwendung. Bitte jedoch die allgemeinen Grundsätze bzgl. Abmeldedatum und Zustimmung bzw. Nicht-Zustimmung beachten.
Erstmalige Spielerlaubnis: Bitte denken Sie rechtzeitig vor Beginn des Jugend-Spielbetriebs an die Beantragung einer erstmaligen Spielerlaubnis (Passpflicht ab den Bambini seit dem 01.07.2026 auch in Württemberg).
Zweitspielrecht: Bitte auch an die rechtzeitige Beantragung der Zweitspielrechte denken und die Online-Zustimmung des Stammvereins beachten. Die Erteilung des Zweitspielrechts erfolgt erst ab dem Tag der Online-Zustimmung des Stammvereins (nicht ab dem Tag der Antragstellung).
Datenbereinigung Spielberechtigungen | Massenabmeldung
Sicherlich gibt es auch in Ihrem Verein viele Spieler*innen, die aus verschiedenen Gründen schon jahrelang nicht mehr aktiv am Spielbetrieb teilnehmen und auch künftig für Einsätze nicht mehr in Frage kommen, aber trotzdem noch eine Spielberechtigung für Ihren Verein besitzen. Durch eine Bereinigung lässt sich Ihr Spielerpool auf das Notwendigste reduzieren. Die Erstellung der jährlichen Spielberechtigungslisten für Ihre Mannschaften wird dadurch für Sie und Ihre Vereinsmitarbeiter deutlich erleichtert.
Lassen Sie uns einfach eine Liste (Excel oder PDF) per elektronischem Postfach zukommen, auf der deutlich ersichtlich ist, welche Spielberechtigungen abgemeldet werden sollen. Ihre aktuellen Spielberechtigungen können Sie in DFBnet Pass-Online einsehen und daraus bequem und einfach Spielerlisten generieren. Wir melden die Spieler*innen dann mittels einer Massenabmeldung vom Spielbetrieb ab.
