Bei den festgelegten Beträgen handelt es sich um Maximal- und Nettobeträge. Sofern beim abgebenden Verein Umsatzsteuer anfällt, hat dieser eine entsprechende Rechnung unter Ausweis der Umsatzsteuer auszustellen.

Durch die Bezahlung der maximalen Entschädigung kann in der Wechselperiode I eine Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins ersetzt werden. In diesem Fall ist vom aufnehmenden Verein nach der Bezahlung online in DFBnet Pass-Online die entsprechende Spielrechtsänderung zu beantragen (spätestens bis zum 31.08., Ende der Wechselperiode I).

In der Wechselperiode II kann eine Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins nicht durch die Bezahlung der festgelegten Entschädigung ersetzt werden. Die Höhe einer eventuellen Entschädigungszahlung ist daher in der Wechselperiode II frei verhandelbar.

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