Pilotprojekt "Frauen in Herrenmannschaften"
Die drei Baden-Württembergischen Fußballverbände haben zur Flexibilisierung des Spielbetriebs für seine Spielklassen ein Pilotprojekte zum „Gemischten Spielen“ eingeführt. Spielerinnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, kann das Spielrecht in Herrenmannschaften erteilt werden.
Das Spielrecht der Spielerin in der Frauenmannschaft bleibt von der Erteilung des Spielrechts in einer Herrenmannschaft unberührt und wird unbefristet erteilt.
Das Spielrecht in der Herrenmannschaft kann auch als (unbefristetes) Zweitspielrecht erteilt werden.
