Rückversetzung von Juniorinnen zu Junioren
Juniorinnen sind ohne gesonderte Beantragung und Voraussetzungen auch in der nächstniedrigeren Altersklasse der Junioren (in ihrem Verein bzw. im Stammverein) spielberechtigt. Dies gilt für beide Jahrgänge der entsprechenden Alterklasse und ist auch bei Meldung einer eigenen Juniorinnen-Mannschaft in dieser Altersklasse möglich.
Ergänzende Hinweise Württemberg:
Eine Rückversetzung ist auch für die ersten beiden Frauen-Jahrgänge zu den B-Junioren möglich.
Eine Rückversetzung in die nächstniedrigere Altersklasse der Junioren in Verbindung mit einem Zweitspielrecht Juniorinnen (also eine Rückversetzung im Zweitverein) ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme: Zu Zwecken der Talentförderung und mit schriftlicher Empfehlung bzw. Bestätigung der zuständigen Verbandssportlehrerin.
Ergänzende Hinweise Südbaden:
Ausgenommen sind Spielerinnen, die als Gastspieler bei einem anderen Verein spielen.
Spielerinnen, die mit einem Zweitspielrecht bei einem anderen Verein spielen, dürfen nur in Ihrem Stammverein in der nächstniedrigeren Altersklasse eingesetzt werden.
