Rückversetzung von Juniorinnen zu Junioren (§ 17 Ziffer 4 der wfv-Jugendordnung)
Seit dem 01.01.2026 ist für die Rückversetzung von Juniorinnen in die nächstniedrigere Altersklasse der Junioren keine gesonderte Beantragung mehr notwendig.
Juniorinnen sind ohne weitere Voraussetzungen auch in der nächstniedrigeren Altersklasse der Junioren (in ihrem Verein bzw. im Stammverein) spielberechtigt.
Eine Rückversetzung in die nächstniedrigere Altersklasse der Junioren in Verbindung mit einem Zweitspielrecht Juniorinnen ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme: Zu Zwecken der Talentförderung und mit schriftlicher Empfehlung bzw. Bestätigung der zuständigen Verbandssportlehrerin.
