Rückversetzung von A-Junioren des jüngeren Jahrgangs zu den B-Junioren (nur in Baden und Württemberg möglich)
Besteht für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs keine altersgerechte Spielmöglichkeit im eigenen Verein, kann diesen Spielern eine Spielerlaubnis für die B-Junioren-Mannschaft erteilt werden
Voraussetzungen
- Spieler gehört dem jüngeren A-Junioren Jahrgang an
- Keine A-Junioren-Mannschaft im Verein, auch nicht in einer Spielgemeinschaft
- Württemberg: Rückversetzung ist nur in der untersten B-Junioren-Spielklasse möglich
- Baden: Rückversetzung ist nur in den B-Junioren-Spielklassen auf Kreisebene möglich
Wichtige Hinweise
Württemberg: Es kann für maximal 5 Spieler pro Verein bzw. pro B-Junioren-Mannschaft (auch bei einer Spielgemeinschaft und auch bei mehreren B-Junioren-Mannschaften) eine Rückversetzung beantragt werden. Für die Einhaltung dieser Begrenzung ist der antragstellende Verein verantwortlich.
Baden: Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Spieler, für die eine Rückversetzung beantragt werden kann.
In einem B-Junioren-Spiel sind nur drei A-Junioren des jüngeren Jahrgangs teilnahmeberechtigt
Für die betreffende B-Junioren-Mannschaft besteht im Falle des Einsatzes rückversetzter A-Junioren kein Aufstiegsrecht und keine Möglichkeit zur Teilnahme an Pokalwettbewerben sowie Hallenmeisterschaften
Eine Rückversetzung in Verbindung mit einem Zweitspielrecht ist nicht möglich
Beantragung
Eine Rückversetzung ist mit dem entsprechenden Antragsformular zu beantragen. Bitte das ausgefüllte Antragsformular per Postfach bei der FSBW-Passstelle einreichen.
Eine Online-Beantragung in DFBnet Pass-Online ist nicht möglich.
