Jugend - Antragst.+Spielrechtserteilung

Antragstellung

Will ein Spieler seinen Verein wechseln, muss der aufnehmende Verein einen Antrag auf Vereinswechsel stellen. Für die Antragstellung gibt es im Jugendbereich keine Frist (keine Wechselperioden). 

Spielrechtserteilung

Zustimmung/Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel

Württemberg: Bis zu den D-Junioren/innen jüngerer Jahrgang und jünger hat eine angezeigte Nicht-Zustimmung keine Auswirkung auf das Pflichtspielrecht. Ab den D-Junioren/innen älterer Jahrgang (bei einem Vereinswechsel nach dem 01.05.) und älter hat eine angezeigte Nicht-Zustimmung Auswirkung auf das Pflichtspielrecht. 

Baden und Südbaden: Bis zu den E-Junioren/innen jüngerer Jahrgang und jünger hat eine angezeigte Nicht-Zustimmung keine Auswirkung auf das Pflichtspielrecht. Ab den E-Junioren/innen älterer Jahrgang (bei einem Vereinswechsel nach dem 01.05.) und älter hat eine angezeigte Nicht-Zustimmung Auswirkung auf das Pflichtspielrecht. 

Eine Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel muss bis spätestens 14 Tage nach der Abmeldung vom abgebenden Verein angezeigt werden (in DFBnet Pass-Online), andernfalls hat die Nicht-Zustimmung keine Auswirkung.

Eine Nicht-Zustimmung kann im Jugendbereich nicht durch die Zahlung einer festgelegten Entschädigung ersetzt werden.

Freundschaftsspielrecht

Das Freundschaftsspielrecht wird ab dem Tag der Antragstellung des Vereinswechsels erteilt.  

Wichtig: Bei internationalen Vereinswechseln ab dem Tag der DFB-Freigabe.

Das Freundschaftsspielrecht wird benötigt für Einsätze in: 

  • Freundschaftsspielen 
  • Vereinsturnieren (Halle und Feld)
  • Pokalspielen (in Baden und Südbaden)

Pflichtspielrecht

Die Erteilung des Pflichtspielrechts ist abhängig vom Tag der Abmeldung, Tag der Antragstellung, Tag des letzten Spiels und der Zustimmung/Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins.

  • Bei fristgerechter Abmeldung (bis spätestens 30.06.) und Zustimmung des abgebenden Vereins: 
    --> sofortiges Pflichtspielrecht ab dem Tag der Antragstellung des Vereinswechsels (frühestens ab 01.07.) 
     
  • Bei fristgerechter Abmeldung (bis spätestens 30.06.) und Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins: 
    --> Pflichtspielrecht ab dem 01.11.
     
  • Bei nicht fristgerechter Abmeldung (nach dem 30.06.) und Zustimmung des abgebenden Vereins: 
    --> Pflichtspielrecht 3 Monate ab dem Tag der Abmeldung
     
  • Bei nicht fristgerechter Abmeldung (nach dem 30.06.) und Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins: 
    --> Pflichtspielrecht gemäß der 6-Monate-Regelung (6 Monate nach dem letzten Spiel des Spielers)

Das Pflichtspielrecht wird benötigt für Einsätze in: 

  • Meisterschaftsspielen
  • Relegations-/Aufstiegs-/Entscheidungsspielen
  • Pokalspielen (in Württemberg)
  • Hallenmeisterschaften 

DFBnet Wartefristenrechner

Im DFBnet gibt es ein Wartefristen-Planspiel.

 Es handelt sich um eine reine Orientierungshilfe, weshalb das ermittelte Ergebnis unverbindlich ist. 

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