Antragstellung
Will ein Spieler seinen Verein wechseln, muss der aufnehmende Verein einen Antrag auf Vereinswechsel stellen. Für die Antragstellung gibt es im Jugendbereich keine Frist (keine Wechselperioden).
Spielrechtserteilung
Zustimmung/Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel
Württemberg: Bis zu den D-Junioren/innen jüngerer Jahrgang und jünger hat eine angezeigte Nicht-Zustimmung keine Auswirkung auf das Pflichtspielrecht. Ab den D-Junioren/innen älterer Jahrgang (bei einem Vereinswechsel nach dem 01.05.) und älter hat eine angezeigte Nicht-Zustimmung Auswirkung auf das Pflichtspielrecht.
Baden und Südbaden: Bis zu den E-Junioren/innen jüngerer Jahrgang und jünger hat eine angezeigte Nicht-Zustimmung keine Auswirkung auf das Pflichtspielrecht. Ab den E-Junioren/innen älterer Jahrgang (bei einem Vereinswechsel nach dem 01.05.) und älter hat eine angezeigte Nicht-Zustimmung Auswirkung auf das Pflichtspielrecht.
Eine Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel muss bis spätestens 14 Tage nach der Abmeldung vom abgebenden Verein angezeigt werden (in DFBnet Pass-Online), andernfalls hat die Nicht-Zustimmung keine Auswirkung.
Eine Nicht-Zustimmung kann im Jugendbereich nicht durch die Zahlung einer festgelegten Entschädigung ersetzt werden.
Freundschaftsspielrecht
Das Freundschaftsspielrecht wird ab dem Tag der Antragstellung des Vereinswechsels erteilt.
Wichtig: Bei internationalen Vereinswechseln ab dem Tag der DFB-Freigabe.
Das Freundschaftsspielrecht wird benötigt für Einsätze in:
- Freundschaftsspielen
- Vereinsturnieren (Halle und Feld)
- Pokalspielen (in Baden und Südbaden)
Pflichtspielrecht
Die Erteilung des Pflichtspielrechts ist abhängig vom Tag der Abmeldung, Tag der Antragstellung, Tag des letzten Spiels und der Zustimmung/Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins.
- Bei fristgerechter Abmeldung (bis spätestens 30.06.) und Zustimmung des abgebenden Vereins:
--> sofortiges Pflichtspielrecht ab dem Tag der Antragstellung des Vereinswechsels (frühestens ab 01.07.)
- Bei fristgerechter Abmeldung (bis spätestens 30.06.) und Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins:
--> Pflichtspielrecht ab dem 01.11.
- Bei nicht fristgerechter Abmeldung (nach dem 30.06.) und Zustimmung des abgebenden Vereins:
--> Pflichtspielrecht 3 Monate ab dem Tag der Abmeldung
- Bei nicht fristgerechter Abmeldung (nach dem 30.06.) und Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins:
--> Pflichtspielrecht gemäß der 6-Monate-Regelung (6 Monate nach dem letzten Spiel des Spielers)
Das Pflichtspielrecht wird benötigt für Einsätze in:
- Meisterschaftsspielen
- Relegations-/Aufstiegs-/Entscheidungsspielen
- Pokalspielen (in Württemberg)
- Hallenmeisterschaften
DFBnet Wartefristenrechner
Im DFBnet gibt es ein Wartefristen-Planspiel.
Es handelt sich um eine reine Orientierungshilfe, weshalb das ermittelte Ergebnis unverbindlich ist.
