Ausl. Spieler - internationaler VW

Internationaler Vereinwechsel

Wechselperiode im Aktivenbereich

Im Aktivenbereich gelten auch bei internationalen Vereinswechsel die Wechselperioden. Ein sofortiges Spielrecht ist daher nur möglich, wenn der Antrag auf internationalen Vereinswechsel innerhalb der Wechselperioden gestellt wird. Andernfalls wird das Spielrecht grundsätzlich zur nächsten Wechselperiode erteilt. 

Antragstellung in DFBnet Pass-Online

Für die Antragstellung in DFBnet Pass-Online sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Unterschriebener Antrag auf internationalen Vereinswechsel
  • Ausweisdokument mit Lichtbild
  • Zusätzlich bei Minderjährigen: Meldebescheinigung der Familie/Eltern (bei unbegleiteten Flüchtlingen Bestätigung der Institution/Einrichtung, in der Minderjährige untergebracht ist). Es wird nicht die Meldebescheinigung des Jugendlichen benötigt!

FIFA-Reglement

Gemäß FIFA RSTP Art. 19 ist ein internationaler Vereinswechsel nur zulässig, wenn der Spieler/in bereits 18 Jahre alt sind. Ausnahmen siehe hier.

Internationales Freigabeverfahren

Wenn alle Unterlagen zur Beantragung der Spielerlaubnis vorliegen, kann das internationale Freigabeverfahren über den DFB eingeleitet werden. Der DFB fordert dabei die Freigabe des abgebenden Nationalverbandes an. Hier muss der abgebende Nationalverband folgende Angaben gegenüber dem DFB machen:

  • Freigabedatum
  • Tag der Abmeldung
  • Tag des letzten Spiels

Nachdem der abgebende Nationalverband diese Angaben gemacht hat, erteilt der DFB entsprechend die Freigabe für die Spielerlaubniserteilung.

Sollte sich der abgebende Nationalverband nicht innerhalb von längstens 7 Tagen ab der Freigabeanforderung zurückmelden, erteilt der DFB die Freigabe für die Spielerlaubniserteilung.

Mit der DFB-Freigabe ist das internationale Freigabeverfahren abgeschlossen. Die FSBW-Passstelle kann nun die Spielberechtigung erteilen.

Spielrechtserteilung

Bei allen internationalen Vorgängen (erstmalige Spielerlaubnis für ausländische Spieler, internationaler Vereinswechsel) wird das Spielrecht (Pflicht- und Freundschaftsspielrecht) frühestens ab dem Tag der genehmigten DFB-Freigabe erteilt.

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