Aktuelles - Beginn WP I 26/27

Wichtige Informationen für die Wechselperiode I in der Saison 2026/27

Vereinswechsel von Amateuren im Aktivenbereich

Bei A-Junioren (Jahrgänge 2007 und 2008) und B-Juniorinnen (Jahrgänge 2009 und 2010) kommt das Vereinswechselrecht der Aktiven zur Anwendung. 

Abmeldung beim abgebenden Verein: Die Abmeldung vom Spielbetrieb beim abgebenden Verein hat bis spätestens 30.06.2026 zu erfolgen. Es gibt zwei Möglichkeiten zur Abmeldung – siehe gesonderter Punkt unten. 

Wechselperioden: Im Aktivenbereich kann nur innerhalb von zwei Wechselperioden der Verein gewechselt werden (gilt auch für internationale Vereinswechsel). Die Wechselperiode I endet am 31.08.2026. Bis zum 31.08.2026 müssen daher alle Vereinswechsel online in DFBnet beantragt sein bzw. die Unterlagen der FSBW-Passstelle vorliegen. Unterlagen bzw. Anträge, die danach eingehen, können für die laufende Wechselperiode nicht berücksichtigt werden. Bitte prüfen Sie daher rechtzeitig vor Beginn der Pflichtspiele die Spielberechtigungen (Pflichtspielrecht) ihrer Neuzugänge. Nach Ende der Wechselperiode sind keine Änderungen/Korrekturen der Spielberechtigung mehr möglich.

Erteilung Spielrecht: Die Erteilung des Spielrechts (Freundschafts- und Pflichtspielrecht) ist abhängig vom Tag der Abmeldung, Tag der Antragsstellung, Tag des letzten Spiels und der Zustimmung/Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins. 

Nachträgliche Zustimmung: Eine Spielrechtsänderung aufgrund einer nachträglichen Zustimmung muss im Aktivenbereich bis spätestens 31.08.2026 (Ende der Wechselperiode I) vom aufnehmenden Verein online in DFBnet Pass-Online beantragt werden. Dem aufnehmenden Verein muss in diesem Fall die schriftliche, nachträgliche Zustimmung des abgebenden Vereins oder der Nachweis der Zahlung der festgelegten Ausbildungsentschädigung vorliegen. Nach dem 31.08.2026 gestellte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden, auch wenn die Einigung auf die nachträgliche Zustimmung bzw. die Bezahlung der Ausbildungsentschädigung innerhalb der Wechselperiode erfolgte.

 

Vereinswechsel im Jugendbereich

Ab den B-Junioren (Jahrgänge 2009 und 2010) sowie C-Juniorinnen (Jahrgänge 2011 und 2012) und jünger kommt das Vereinswechselrecht der Jugend zur Anwendung. 

Abmeldung beim abgebenden Verein: Die Abmeldung vom Spielbetrieb beim abgebenden Verein hat bis spätestens 30.06.2026 zu erfolgen. Es gibt zwei Möglichkeiten zur Abmeldung – siehe gesonderter Punkt unten. 

Wechselperioden: Im Jugendbereich kommen die Wechselperioden nicht zur Anwendung. Es muss jedoch als spätester Abmeldetag der 30.06.2026 beachtet werden. Dies bedeutet, dass ein sofortiges Spielrecht für einen neuen Verein grundsätzlich nur möglich ist (bei Zustimmung des abgebenden Vereins), wenn sich der Spieler bzw. die Spielerin bis spätestens 30.06.2026 beim alten Verein abgemeldet hat.

Erteilung Spielrecht: Die Erteilung des Spielrechts (Freundschafts- und Pflichtspielrecht) ist abhängig vom Tag der Abmeldung, Tag der Antragsstellung, Tag des letzten Spiels und der Zustimmung/Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins. 

Nachträgliche Zustimmung: Eine Spielrechtsänderung aufgrund einer nachträglichen Zustimmung kann im Jugendbereich jederzeit beantragt werden. Die Beantragung ist nur durch den aufnehmenden Verein möglich. Dem aufnehmenden Verein muss in diesem Fall die schriftliche, nachträgliche Zustimmung des abgebenden Vereins vorliegen.

 

Abmeldung vom Spielbetrieb

Will ein Spieler bzw. eine Spielerin den Verein wechseln, muss er/sie sich beim aktuellen Verein als aktiver Spieler/Spielerin bis spätestens 30.06.2026 vom Spielbetrieb abmelden. Es gibt zwei Möglichkeiten zur Abmeldung:

Stellvertretende Online-Abmeldung durch den neuen, aufnehmenden Verein: Der Spieler/Die Spielerin (bzw. bei Jugendlichen der Erziehungsberechtigte) beauftragt schriftlich den neuen Verein zur stellvertretenden Online-Abmeldung. Mit der Online-Antragstellung auf Vereinswechsel meldet der neue Verein den Spieler/die Spielerin beim bisherigen Verein vom Spielbetrieb ab. (Auswahlmöglichkeit in DFBnet Pass-Online: „Abmeldung durch den aufnehmenden Verein“). 

Bitte beachten: In diesem Fall ist der Tag der Antragstellung auf Vereinswechsel in DFBnet Pass-Online auch gleichzeitig der Tag der Abmeldung! Mit der Antragstellung erlischt damit sofort das Spielrecht für den abgebenden Verein. Bitte den Vereinswechsel daher erst nach Abschluss der Spiele (inklusive eventueller Aufstiegs-, Relegations- bzw. Entscheidungsspiele oder Turniere) beantragen.
Zur Fristwahrung des spätesten Abmeldedatums ist der Antrag auf Vereinswechsel jedoch bis spätestens zum 30.06.2026 zu stellen. Bei zu später Abmeldung ist kein sofortiges Spielrecht für den neuen Verein möglich!

Schriftliche Abmeldung: Der Spieler/Die Spielerin (bzw. bei Jugendlichen der Erziehungsberechtigte) meldet sich schriftlich und per Einschreiben beim bisherigen Verein ab. Die Abmeldung ist an eine offizielle Postanschrift (z. B. Geschäftsstelle, Vorstand, Abteilungsleiter, Jugendleiter) zu schicken. Mit dem Einschreibebeleg oder einer schriftlichen Kündigungsbestätigung kann der neue Verein danach dann online in DFBnet Pass-Online den Antrag auf Vereinswechsel stellen (Auswahlmöglichkeiten in DFBnet Pass-Online: „Per Post mit vorliegendem Einschreibebeleg“ oder „Ordnungsgemäße Abmeldebestätigung liegt vor“). 

 

Telefon-Sprechzeiten während Wechselperiode

Um alle eingehenden Anträge wie gewohnt zeitnah bearbeiten zu können, sind die telefonischen Sprechzeiten der FSBW-Passstelle in der Zeit vom 15.06.2026 bis 11.09.2026 eingeschränkt:

Montag bis Freitag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Mittwoch von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr 

Den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Anträge können Sie jederzeit online in DFBnet Pass-Online einsehen (Modul ANTRAGSTELLUNG – Antragsübersicht).  

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