Wechselperioden

Will ein Spieler seinen Verein wechseln, muss der Antrag auf Vereinswechsel des aufnehmenden Vereins innerhalb der jeweiligen Wechselperioden gestellt werden.

Wichtig: Die Wechselperioden gelten auch für internationale Vereinswechsel.

Pro Spieljahr gibt es zwei Wechselperioden:

Wechselperiode I: 01.07. bis 31.08.

Bei einer stellvertretenden Online-Abmeldung durch den aufnehmenden Verein bitte beachten: In diesem Fall ist der Tag der Antragstellung auf Vereinswechsel in DFBnet Pass-Online auch gleichzeitig der Tag der Abmeldung! Mit der Antragstellung erlischt damit sofort das Spielrecht für den abgebenden Verein. Bitte den Vereinswechsel daher erst nach Abschluss der Spiele (inklusive eventueller Aufstiegs-, Relegations- bzw. Entscheidungsspiele oder Turniere) stellen. Zur Fristwahrung des spätesten Abmeldedatums ist der Antrag auf Vereinswechsel jedoch bis spätestens zum 30.06. zu stellen. Bei zu später Abmeldung ist kein sofortiges Spielrecht für den neuen Verein möglich!

Wechselperiode II: 01.01. bis 31.01.

Bei einer stellvertretenden Online-Abmeldung durch den aufnehmenden Verein bitte beachten: In diesem Fall ist der Tag der Antragstellung auf Vereinswechsel in DFBnet Pass-Online auch gleichzeitig der Tag der Abmeldung! Mit der Antragstellung erlischt damit sofort das Spielrecht für den abgebenden Verein. Zur Fristwahrung des spätesten Abmeldedatums ist der Antrag auf Vereinswechsel bis spätestens zum 31.12. zu stellen. Bei zu später Abmeldung ist kein sofortiges Spielrecht für den neuen Verein möglich!

Spielrechtserteilung

Freundschaftsspielrecht

Die Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele wird ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Vereinswechselunterlagen erteilt 

Ausnahme: Bei internationalen Vereinswechseln ab dem Tag der DFB-Freigabe

Das Freundschaftsspielrecht wird benötigt für Einsätze in: 

  • Spielen der Reserve-Mannschaften (in Württemberg)
  • Freundschaftsspielen 
  • Vereinsturnieren (Halle und Feld)
  • Pokalspielen (in Baden und Südbaden)

Pflichtspielrecht

Die Spielerlaubnis für Pflichtspiele wird je nach Abmeldung, Antragstellung und Zustimmung/Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins wie folgt erteilt:

Wechselperiode I

Bei fristgerechter Abmeldung (bis spätestens 30.06.), fristgerechter Antragstellung (bis spätestens 31.08.) und Zustimmung des abgebenden Vereins: sofortiges Pflichtspielrecht ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Angaben (Online-Abmeldung + Online-Antragstellung)

Bei fristgerechter Abmeldung (bis spätestens 30.06.), fristgerechter Antragstellung (bis spätestens 31.08.) und Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins: Pflichtspielrecht ab dem 01.11.

Bei nicht fristgerechter Abmeldung (nach dem 30.06.) und/oder nicht fristgerechter Antragstellung (bis spätestens 31.08.) (Zustimmung/Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins in diesem Fall nicht relevant): Pflichtspielrecht gemäß der 6-Monate-Regelung (6 Monate nach dem letzten Spiel des Spielers)

Wechselperiode II

Bei fristgerechter Abmeldung (bis spätestens 31.12.), fristgerechter Antragstellung (bis spätestens 31.01.) und Zustimmung des abgebenden Vereins: sofortiges Pflichtspielrecht ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Angaben (Online-Abmeldung + Online-Antragstellung)

Bei fristgerechter Abmeldung (bis spätestens 31.12.), fristgerechter Antragstellung (bis spätestens 31.01.) und Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins: Pflichtspielrecht gemäß der 6-Monate-Regelung (6 Monate nach dem letzten Spiel des Spielers)

Bei nicht fristgerechter Abmeldung (nach dem 30.06.) und/oder nicht fristgerechter Antragstellung (bis spätestens 31.08.) (Zustimmung/Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins in diesem Fall nicht relevant): Pflichtspielrecht gemäß der 6-Monate-Regelung (6 Monate nach dem letzten Spiel des Spielers)

Das Pflichtspielrecht wird benötigt für Einsätze in: 

  • Meisterschaftsspielen
  • Relegations-/Aufstiegs-/Entscheidungsspielen
  • Pokalspielen (in Württemberg)
  • Hallenmeisterschaften 
  • Senioren Ü-Meisterschaften

DFBnet Wartefristenrechner

Im DFBnet gibt es ein Wartefristen-Planspiel.

 Es handelt sich um eine reine Orientierungshilfe, weshalb das ermittelte Ergebnis unverbindlich ist. 

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