Zweitspielrecht im Senioren Ü-Bereich
Die Voraussetzungen für ein Zweitspielrecht im Senioren Ü-Bereich regeln die zuständigen Gremien in den drei Verbänden.
DFBnet Pass-Online: Digitale Zustimmung Stammverein
Der Stammverein erteilt seine Zustimmung zum Zweitspielrecht ausschließlich digital in der DFBnet Antragstellung Online (Modul Digitale Zustimmung).
Die Frist für die digitale Zustimmung des Stammvereins beträgt 7 Tage ab der Antragstellung durch den Zweitverein. Reagiert der Stammverein innerhalb dieser Frist nicht, wird der Antrag auf Zweitspielrecht automatisch abgewiesen und ist vom Zweitverein erneut zu stellen.
Spielrechtserteilung
Das Zweitspielrecht wird ab dem Tag der digitalen Zustimmung des Stammvereins erteilt.
Das Zweitspielrecht Senioren Ü32 wird unbefristet erteilt.
Beendigung des Zweitspielrechts
Zur Beendigung eines Zweitspielrechts muss der Zweitverein dies der FSBW-Passstelle per Postfach schriftlich bestätigen.
Wird das Spielrecht im Stammverein beendet (zum Beispiel aufgrund einer Abmeldung oder eines Vereinswechsels), erlischt das Zweitspielrecht automatisch.
