Zweitspielrecht Juniorinnen

Zweitspielrecht fehlende Juniorinnen-Mannschaft

Hat eine Jugendliche in ihrem Verein keine Spielmöglichkeit in einer Juniorinnen-Mannschaft, auch nicht in einer Spielgemeinschaft, kann ihr ein Zweitspielrecht für eine Juniorinnen-Mannschaft in einem anderen Verein erteilt werden.

Das Stammspielrecht ist in diesem Fall beim Jungen-Verein, das Zweitspielrecht beim Mädchen-Verein

Zweitspielrecht Talentförderung

Zu Zwecken der Talentförderung kann einer Juniorinnen auch ein Zweitspielrecht in einer Junioren-Mannschaft erteilt werden. 

Voraussetzungen Württemberg: B-, C- und D-Juniorinnen kann ein Zweitspielrecht in einer Junioren-Mannschaft erteilt werden, wenn die B-Juniorinnen-Mannschaft in der B-Juniorinnen-Oberliga oder -Verbandsstaffel spielt. Das Stammspielrecht ist in diesem Fall beim Mädchen-Verein, das Zweitspielrecht beim Jungen-Verein.

Voraussetzungen Baden: Stammverein kann auch ein Verein sein, welcher nur Juniorinnen in der entsprechenden Altersklasse gemeldet hat. Wenn der Stammverein in der entsprechenden Altersklasse keine Junioren-Mannschaft gemeldet hat und keine Spielmöglichkeit bei Junioren besteht, ist ein Zweitspielrecht für eine Juniorin bei einer Junioren-Mannschaft möglich. Sofern der Stammverein eine Juniorinnen und Junioren-Mannschaft in der entsprechende Altersklasse hat, ist ein Zweitspielrecht nicht möglich. 

Voraussetzungen Südbaden: B-, C- und D-Juniorinnen kann ein Zweitspielrecht in einer Junioren-Mannschaft erteilt werden, wenn die Spielerin zum Verbandskader gehört und die Genehmigung durch den Verbandsjugendwart und den sportlichen Leiter des SBFV vorliegt. Das Stammspielrecht ist in diesem Fall beim Mädchen-Verein, das Zweitspielrecht beim Jungen-Verein.

Weitere Möglichkeit eines Zweitspielrechts in allen drei Verbänden: B-Juniorinnen und ältere C-Juniorinnen, deren Stammverein der Frauen-Bundesliga oder 2. Frauen-Bundesliga zugehörig ist, kann für eine Junioren-Mannschaft eines anderen Vereins ein Zweitspielrecht erteilt werden. In diesem Fall ist das Zweitspielrecht nach Zustimmung des jeweiligen Stammvereins bis spätestens 31. Januar einer jeden Spielzeit zu beantragen.

DFBnet Pass-Online: Digitale Zustimmung Stammverein

Der Stammverein erteilt seine Zustimmung zum Zweitspielrecht ausschließlich digital in der DFBnet Antragstellung Online (Modul Digitale Zustimmung). 

Die Frist für die digitale Zustimmung des Stammvereins beträgt 7 Tage ab der Antragstellung durch den Zweitverein. Reagiert der Stammverein innerhalb dieser Frist nicht, wird der Antrag auf Zweitspielrecht automatisch abgewiesen und ist vom Zweitverein erneut zu stellen.

Spielrechtserteilung

Das Zweitspielrecht wird ab dem Tag der digitalen Zustimmung des Stammvereins erteilt.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.