Zweitspielrecht aufgrund fehlender Spielmöglichkeit (Jugend)

Hat ein Jugendlicher in seinem Verein keine Spielmöglichkeit, weil der Verein in der Altersklasse des Jugendlichen keine Mannschaft, auch nicht in einer Spielgemeinschaft, gemeldet hat, so kann ihm ein Zweitspielrecht für einen anderen Verein erteilt werden.

Hinweise bzw. wichtige Punkte

Die Bearbeitung der Anträge auf Zweitspielrecht aufgrund fehlender Spielmöglichkeit ist erst nach der Schließung des DFBnet Meldebogens für Jugendmannschaften möglich (wegen Prüfung vorhandener Spielmöglichkeit).

Das Zweitspielrecht wird für ein Spieljahr erteilt. Nach Ablauf der Zweitspielrechts lebt die ursprüngliche Spielerlaubnis für den Stammverein wieder auf, ohne dass eine gesonderte Beantragung notwendig ist.

Mit Zustimmung des Zweitvereins ist auch eine frühere Rückkehr zum Stammverein möglich. Zur vorzeitigen Beendigung eines Zweitspielrechts muss der Zweitverein dies der FSBW-Passstelle per wfv-Postfach schriftlich bestätigen.

Kehrt ein Jugendlicher nach Ablauf des Zweitspielrechts nicht zu seinem Stammverein zurück, gelten die Bestimmungen für einen Vereinswechsel. In diesem Fall oder bei einem Vereinswechsel zu einem anderen Verein erlischt das Zweitspielrecht spätestens mit dem Tag, an dem sich der Jugendliche bei seinem Stammverein abmeldet.

A-Junioren und B-Juniorinnen des älteren Jahrganges, die ein Zweitspielrecht für einen anderen Verein erhalten haben, können gemäß den Regelungen zum vorzeitigen Aktiven-Spielrecht ein Spielrecht für Herren-/Frauenmannschaften erhalten, ohne dass das Zweitspielrecht erlischt. Der/die Jugendspieler/in kann im Aktivenbereich nur beim Stammverein eingesetzt werden, ein Einsatz in einer aktiven Mannschaft des Zweitvereins ist nicht zulässig.

DFBnet Pass-Online: Digitale Zustimmung Stammverein

Der Stammverein erteilt seine Zustimmung zum Zweitspielrecht ausschließlich digital in der DFBnet Antragstellung Online (Modul Digitale Zustimmung). 

Die Frist für die digitale Zustimmung des Stammvereins beträgt 7 Tage ab der Antragstellung durch den Zweitverein. Reagiert der Stammverein innerhalb dieser Frist nicht, wird der Antrag auf Zweitspielrecht automatisch abgewiesen und ist vom Zweitverein erneut zu stellen.

Spielrechtserteilung

Das Zweitspielrecht wird ab dem Tag der digitalen Zustimmung des Stammvereins erteilt.

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