Zweitspielrecht aufgrund wechselnder Aufenthaltsorte
Ein Zweitspielrecht kann für Studenten, Berufspendler oder vergleichbaren Personengruppen, die regelmäßig zwischen zwei Orten pendeln (z.B. Schüler, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Soldaten, Kinder getrennt lebender Eltern) unter Beibehaltung ihres bisherigen Spielrechts erteilt werden
Voraussetzungen
- Ein Zweitspielrecht kann nur vom 01.07. bis zum 15.04. der laufenden Saison beantragt und nur für Amateure erteilt werden. Es gilt für die laufende Saison und muss für jede weitere Saison erneut beantragt werden
- Die Entfernung vom Stammverein zum Zweitverein (Vereinssitz) muss mindestens 50 Kilometer bei Herren und Frauen betragen. Es muss ausgeschlossen sein, dass die Vereine in der selben Spielklasse spielen
- Spielklassen:
Herren: Ein Zweitspielrecht kann nur erteilt werden, wenn die erste Mannschaft des Zweitvereins maximal in der Landesliga spielt
Frauen: Ein Zweitspielrecht kann nur erteilt werden, wenn die erste Mannschaft des Zweivereins maximal in der Verbandsliga spielt
Jugend: Ein Zweitspielrecht kann nur erteilt werden, wenn die erste Mannschaft der entsprechenden Altersklasse des Zweitvereins maximal auf Verbandseben spielt
Mehrere Mannschaften: Bei Vereinen mit mehreren Mannschaften in der entsprechenden Altersklasse ist grundsätzlich die Spielklasse der ersten Mannschaft des Zweitvereins maßgebend.
Spielklasse Stammverein: Die Spielklasse des Stammvereins ist nicht relevant
- Hinsichtlich einer Verkürzung der Wartefrist sind bei späteren Vereinswechseln sämtliche Spiele sowohl beim Stamm- als auch beim Zweitverein zu berücksichtigen
- Mit der Abmeldung beim Stammverein erlischt automatisch das Zweitspielrecht des Spielers
- Im Junioren/innen-Bereich umfasst ein Zweitspielrecht den jeweiligen Altersbereich des Spielers/-in und ggf. ältere Jahrgänge
- A-Junioren und B-Juniorinnen des älteren Jahrganges, welche ein Zweitspielrecht für einen anderen Verein erhalten haben, können gemäß der Regelungen zum vorzeitigen Aktiven-Spielrecht in Herren- bzw. Frauenmannschaften ihres Stammvereins eingesetzt werden. Der Einsatz in Herren- bzw. Frauenmannschaften des Zweitvereins ist nicht zulässig
- Ein Spieler muss bei Antragstellung (auch) Mitglied des Zweitvereins sein
- Sperrstrafen erstrecken sich jeweils auf Stamm- und Zweitspielrecht
- Auf internationaler Ebene und für Vertragsspieler ist ein Zweitspielrecht nicht möglich
DFBnet Pass-Online: Beantragung
Im Online-Antrag sind folgende Unterlagen hochzuladen:
- Aktueller Tätigkeitsnachweis beim Zweitverein (Studienbescheinigung, Beschäftigungsnachweis)
- Wohnortnachweis beim Zweitverein (z.B. Meldebescheinigung, Kopie Personalausweis)
DFBnet Pass-Online: Digitale Zustimmung Stammverein
Der Stammverein erteilt seine Zustimmung zum Zweitspielrecht ausschließlich digital in der DFBnet Antragstellung Online (Modul Digitale Zustimmung).
Die Frist für die digitale Zustimmung des Stammvereins beträgt 7 Tage ab der Antragstellung durch den Zweitverein. Reagiert der Stammverein innerhalb dieser Frist nicht, wird der Antrag auf Zweitspielrecht automatisch abgewiesen und ist vom Zweitverein erneut zu stellen.
Spielrechtserteilung
Das Zweitspielrecht wird ab dem Tag der digitalen Zustimmung des Stammvereins erteilt.
