Vereinswechsel als Vertragsspieler (Spieler bleibt Vertragsspieler)
Ein Vereinswechsel eines Vertragsspielers kann grundsätzlich nur in den zwei Wechselperioden stattfinden (Ausnahme: vertragslose Spieler – siehe unten). Alle notwendigen Unterlagen müssen innerhalb der Wechselperioden der wfv-Passstelle vorliegen.
Abmeldung (beim abgebenden Verein)
Wenn ein Spieler beim neuen Verein wieder Vertragsspieler wird, entfällt für ihn die Pflicht zur Abmeldung beim abgebenden Verein.
Spielrechtserteilung
Sofortiges Spielrecht (ab Eingang vollständige Unterlagen) für den neuen Verein, unabhängig von Zustimmung oder Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins. § 23, Ziffer 2 der DFB-Spielordnung ist zu beachten.
DFBnet Pass-Online
Der Vereinswechsel ist online in DFBnet Pass-Online (Modul „Neuer Vertrag für kommenden Vereinswechsel) zu beantragen. Hierzu sind der unterschriebene Vertragsspielervertrag und der unterschriebene Antrag auf Vereinswechsel in einem PDF-Dokument hochzuladen.
Vertragslose Spieler
In einem Spieljahr kann ein Vereinswechsel eines Vertragsspielers, der zum Ablauf der Wechselperiode I (31.08.) vertraglich an keinen Verein als Vertragsspieler gebunden war und danach keine Spielerlaubnis für einen Verein – auch nicht als Amateur – hatte, außerhalb der Wechselperiode I bis zum 31.01. (Ende der Wechselperiode II) erfolgen.
Ausbildungsentschädigung
Der abgebender Verein hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß § 16, Ziffer 3.2. der DFB-Spielordnung (Entschädigungstabelle).
Vertragsdauer
Wechselperiode I (01.07. bis 31.08.)
Der Vertragsspielervertrag muss spätestens am 01.09. beginnen und mindestens bis zum Ende der Saison (30.06.) oder zum Ablauf eines darauffolgenden Spieljahres (30.06.) laufen.
Wechselperiode II (01.01. bis 31.01.)
Der Vertragsspielervertrag muss spätestens am 01.02. beginnen und mindestens bis zum Ende der Saison (30.06.) oder zum Ablauf eines darauffolgenden Spieljahres (30.06.) laufen.
