Sozialversicherungsnachweis

Einreichung in DFBnet Pass-Online

Der Sozialversicherungsnachweis muss bis spätestens 3 Monate nach Vertragsbeginn online in DFBnet Pass-Online („SV-Nachweis einreichen“) eingereicht werden. Andernfalls ruht das Spielrecht ab diesem Zeitpunkt.

Anerkennung als SV-Nachweis

Als SV-Nachweis kann z. B. eingereicht werden:

  • Anmeldebestätigung bei der Minijob-Zentrale oder der Bundesknappschaft als geringfügig Beschäftigter
  • Bestätigung des Steuerberaters oder eines Rechtsanwalts, dass der Vertragsspieler ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet ist

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