Sozialversicherungsnachweis
Einreichung in DFBnet Pass-Online
Der Sozialversicherungsnachweis muss bis spätestens 3 Monate nach Vertragsbeginn online in DFBnet Pass-Online („SV-Nachweis einreichen“) eingereicht werden. Andernfalls ruht das Spielrecht ab diesem Zeitpunkt.
Anerkennung als SV-Nachweis
Als SV-Nachweis kann z. B. eingereicht werden:
- Anmeldebestätigung bei der Minijob-Zentrale oder der Bundesknappschaft als geringfügig Beschäftigter
- Bestätigung des Steuerberaters oder eines Rechtsanwalts, dass der Vertragsspieler ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet ist
