Vereinswechsel: Vertragsspieler zu Amateur
(Spieler war bisher Vertragsspieler und wird Amateurspieler)
Ein Vereinswechsel eines Vertragsspielers, der bisher Amateurspieler war, kann grundsätzlich nur in den zwei Wechselperioden stattfinden. Alle notwendigen Unterlagen müssen innerhalb der Wechselperioden der FSBW-Passstelle vorliegen. Es gilt das Vereinswechselrecht für Amateurspieler.
Wechselperiode I (01.07. bis 31.08.)
Abmeldung (beim abgebenden Verein):
Wenn ein Spieler beim neuen Verein Amateurspieler wird, besteht für ihn die Pflicht zur Abmeldung (vom Spielbetrieb) beim abgebenden Verein, auch wenn die Spielberechtigung als Vertragsspieler beendet ist. Es gilt § 23 Ziffer 11 der DFB-Spielordnung.
Spielrechtserteilung
Sofortiges Spielrecht (ab Eingang der vollständigen Unterlagen) für den neuen Verein ist nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins bzw. durch Zahlung der Ausbildungsentschädigung möglich. Bei Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins Spielrecht ab 01.11.
DFBnet Pass-Online
Die Online-Beantragung des Vereinswechsel ist möglich, wenn der abgebende Verein den Spieler bereits online in DFBnet Pass-Online abgemeldet hat oder ein Nachweis der Abmeldung (Einschreibebeleg oder Abmeldebestätigung) vorliegt.
Ausbildungsentschädigung
Der abgebende Verein hat Anspruch auf Entschädigung gemäß § 16, Ziffer 3.2. der DFB-Spielordnung (Entschädigungstabelle).
Wechselperiode II (01.01. bis 31.01.)
Vertragsbeendigung
Der Vertrag mit dem abgebenden Verein muss bis spätestens 31.12. des Vorjahres einvernehmlich beendet sein.
Abmeldung (beim abgebenden Verein)
Wenn ein Spieler beim neuen Verein Amateurspieler wird, besteht für ihn die Pflicht zur Abmeldung beim abgebenden Verein (bis spätestens 31.12.), auch wenn die Spielberechtigung als Vertragsspieler beendet ist.
Spielrechtserteilung
Sofortiges Spielrecht (ab Eingang der vollständigen Unterlagen) für den neuen Verein ist nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins möglich.
Zusätzlich gilt: Wenn der Vertrag beim abgebenden Verein vorzeitig im Laufe des 1. Vertragsjahr beendet wurde und der abgebende Verein beim Vereinswechsel in der vorigen Wechselperiode I eine Nicht-Zustimmung angezeigt hat, hat dieser Anspruch auf Entschädigung gemäß § 16, Ziffer 3.2. der DFB-Spielordnung (Entschädigungstabelle). Es gilt § 23, Ziffer 8 der DFB-Spielordnung.
DFBnet Pass-Online
Die Online-Beantragung des Vereinswechsel ist möglich, wenn der abgebende Verein den Spieler bereits online in DFBnet Pass-Online abgemeldet hat oder ein Nachweis der Abmeldung (Einschreibebeleg oder Abmeldebestätigung) vorliegt.
