Vereinswechsel: Amateur zu Vertragsspieler
(Spieler war bisher Amateurspieler und wird Vertragsspieler)
Ein Vereinswechsel eines Vertragsspielers, der bisher Amateur war, kann grundsätzlich nur in den zwei Wechselperioden stattfinden. Alle notwendigen Unterlagen müssen innerhalb der Wechselperioden der FSBW-Passstelle vorliegen. Es gilt das Vereinswechselrecht für Vertragsspieler.
Abmeldung (beim abgebenden Verein)
Wenn ein Spieler beim neuen Verein Vertragsspieler wird, entfällt für ihn die Pflicht zur Abmeldung beim abgebenden Verein.
DFBnet Pass-Online
Der Vereinswechsel kann online in DFBnet Pass-Online (Modul „Neuer Vertrag für kommenden Vereinswechsel) beantragt werden. Hierzu sind der unterschriebene Vertragsspielervertrag und der unterschriebene Antrag auf Vereinswechsel in einem PDF-Dokument hochzuladen
Wechselperiode I (01.07. bis 31.08.)
Vertragsdauer
Der Vertragsspielervertrag muss spätestens am 01.09. beginnen und mindestens bis zum Ende der Saison (30.06.) oder zum Ablauf eines darauffolgenden Spieljahres (30.06.) laufen.
Ausbildungsentschädigung
Der abgebende Verein hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß § 16, Ziffer 3.2. der DFB-Spielordnung (Entschädigungstabelle).
Ausnahme: Wenn der Spieler in der aktuellen Wechselperiode bereits einen Vereinswechsel als Amateur vollzogen hat und ihm nach Zahlung eines Entschädigungsbetrags die sofortige Spielberechtigung erteilt wurde. Es gilt § 23, Ziffer 9 der DFB-Spielordnung.
Spielrechtserteilung
Sofortiges Spielrecht (ab Eingang vollständige Unterlagen) für den neuen Verein, unabhängig von Zustimmung oder Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins. Es gilt § 23, Ziffer 3, Absatz 1 der DFB-Spielordnung.
Wechselperiode II (01.01. bis 31.01.)
Vertragsdauer
Der Vertragsspielervertrag muss spätestens am 01.02. beginnen und mindestens bis zum Ende der Saison (30.06.) oder zum Ablauf eines darauffolgenden Spieljahres (30.06.) laufen.
Spielrechtserteilung
Sofortiges Spielrecht (ab Eingang der vollständigen Unterlagen) für den neuen Verein ist nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins möglich. Bei Nicht-Zustimmung 6 Monate ab dem Tag des letzten Spiels. Es gilt § 23, Ziffer 3, Absatz 2 der DFB-Spielordnung.
