Grundsätze / Allgemeines
Definition Vertragsspieler
Vertragsspieler ist, wer über sein Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen schriftlichen Vertrag mit seinem Verein abgeschlossen hat und über seine nachgewiesenen Auslagen hinaus Vergütungen oder andere geldwerte Vorteile von mindestens 350 Euro monatlich erhält.
Sozialversicherungsnachweis
Der SV-Nachweis muss bis spätestens 3 Monate nach Vertragsbeginn online in DFBnet Pass-Online eingereicht werden. Andernfalls ruht das Spielrecht ab diesem Zeitpunkt.
Nicht-EU-Ausländer
Ein Aufenthaltstitel, der die Gestattung unselbständiger Erwerbstätigkeit über die komplette Vertragsdauer erlaubt, muss bei der Vertragsanzeige vorgelegt werden.
Vertragsspieler aus dem Ausland
Ein internationaler Vereinswechsel eines Vertragsspieler wird über den DFB (FIFA-TMS – Transfer Match System) abgewickelt. Die Beantragung des internationalen Vereinswechsels erfolgt jedoch im 1. Schritt über den Landesverband. Bitte hierzu per Postfach der FSBW-Passstelle folgende Unterlagen eingescannt zukommen lassen: Vertragsspielervertrag, Antrag auf Vereinswechsel, Ausweisdokument.
Einreichung Vertragsunterlagen
Alle Vertragsabschlüsse, Vertragsänderungen, Vertragsverlängerungen und vorzeitige Vertragsbeendigungen sind unverzüglich (innerhalb von 14 Tagen ab der Vertragsunterzeichnung) der FSBW-Passstelle vorzulegen (online in DFBnet Pass-Online, per Mail im Postfach oder per Post). Bei Versäumnis wird ein Sportgerichtsverfahren eingeleitet.
