Vorzeitiges Aktiven-Spielrecht (Südbaden)

A-Junioren, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben

A-Junioren, welche bereits volljährig (18 Jahre) sind, sind für alle Herrenmannschaften des Vereins teilnahmeberechtigt, ohne dass es eines besonderen Antrages bedarf.

A-Junioren des älteren Jahrgangs, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Für A-Junioren des älteren Jahrgangs, welche noch nicht volljährig sind, kann mit dem nachfolgenden Antragsformular ein vorzeitiges Herren-Spielrecht beantragt werden.

A-Junioren des jüngeren Jahrgangs

Für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gibt es keine Möglichkeit auf ein vorzeitiges Aktiven-Spielrecht. Als Alternativen gibt es die Möglichkeit der Rückversetzung von jüngeren A-Junioren zu den B-Junioren oder ein Zweitspielrecht aufgrund fehlender Spielmöglichkeit (wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind).

Ausnahme: 
A-Junioren des jüngeren Jahrgangs, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, und B-Junioren, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, und die einem Verein bzw. einer Kapitalgesellschaft der Lizenzligen, der 3. Liga oder der 4. Spielklassenebene angehören, kann eine Spielerlaubnis für die Lizenz-Mannschaft bzw. die 1. Herren-Mannschaft erteilt werden. Dies gilt entsprechend für die 2. Herren-Mannschaft eines Vereins bzw. einer Kapitalgesellschaft mit vom DFB anerkanntem bzw. von der DFL lizenziertem Nachwuchs-Leistungszentrum, wenn diese mindestens der 5. Spielklassenebene angehört. A-Junioren des jüngeren Jahrgangs, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, und B-Junioren, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und einem Verein bzw. einer Kapitalgesellschaft der 5. Spielklassenebene angehören, kann eine Spielerlaubnis für die 1. Herren-Mannschaft erteilt werden, wenn sie einer DFB-Auswahl oder der Auswahl eines Mitgliedsverbands angehören.

B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben

B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind für alle Frauenmannschaften des Vereins teilnahmeberechtigt, ohne dass es eines besonderen Antrages bedarf.

B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs, welche das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Für B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs, welche das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,  kann mit dem nachfolgenden Antragsformular ein vorzeitiges Frauen-Spielrecht beantragt werden.

B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben

B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind für alle Frauenmannschaften des Vereins teilnahmeberechtigt, ohne dass es eines besonderen Antrages bedarf.

B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs, welche das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Für B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs, welche das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist kein vorzeitiges Frauen-Spielrecht möglich. 

Ausnahme: Aus Gründen der Talentförderung kann in Ausnahmefällen für B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs ein vorzeitiges Frauen-Spielrecht für die Frauen-Bundesliga oder 2. Frauen-Bundesliga beantragt werden. Die Voraussetzungen sind in § 6, Ziffer 2 der DFB-Jugendordnung geregelt. 

Hinweise zur Spielberechtigung

Die Bestimmung, dass der/die Jugendliche am selben Tag nur in einem Spiel bzw. Turnier und nur in einer Mannschaft eingesetzt werden darf bleibt unberührt, unabhängig von der Dauer eines Spieleinsatzes in einer Mannschaft. Diese Regelung gilt auch für A-Juniorenspieler des älteren Jahrganges, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Spieler des älteren A-Junioren-/B-Juniorinnen-Jahrganges, welche ein Zweitspielrecht aufgrund fehlender Spielmöglichkeit im Jugendbereich bei einem Zweitverein haben, können nur für Ihren Stammverein ein vorzeitiges Aktiven-Spielrecht erhalten. Ein Einsatz in der Herren-/Frauenmannschaft des Zweitvereins ist nicht zulässig.

DFBnet Pass-Online

Eine Online-Beantragung in DFBnet Pass-Online ist nicht möglich. Bitte das ausgefüllte Antragsformular per Postfach bei der FSBW-Passstelle einreichen.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.