Vorzeitiges Aktiven-Spielrecht (Baden)
A-Junioren des älteren Jahrgangs
Für A-Junioren des älteren Jahrgangs, unabhängig davon, ob sie schon volljährig sind oder nicht, kann mit dem nachfolgenden Antragsformular ein vorzeitiges Herren-Spielrecht beantragt werden.
A-Junioren des jüngeren Jahrgangs
Besteht für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs keine altersgerechte Spielmöglichkeit im eigenen Verein oder einem Verein der näheren Umgebung, kann in Einzelfällen durch den betreffenden Verbands-Jugendausschuss eine Spielerlaubnis für eine Amateur-Mannschaft erteilt werden. Eine altersgerechte Spielmöglichkeit liegt auch dann vor, wenn eine Teilnahme am Spielbetrieb durch Spielgemeinschaften oder ein Zweitspielrecht eröffnet ist.
Ausnahme:
A-Junioren des jüngeren Jahrgangs, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, und B-Junioren, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, und die einem Verein bzw. einer Kapitalgesellschaft der Lizenzligen, der 3. Liga oder der 4. Spielklassenebene angehören, kann eine Spielerlaubnis für die Lizenz-Mannschaft bzw. die 1. Herren-Mannschaft erteilt werden. Dies gilt entsprechend für die 2. Herren-Mannschaft eines Vereins bzw. einer Kapitalgesellschaft mit vom DFB anerkanntem bzw. von der DFL lizenziertem Nachwuchs-Leistungszentrum, wenn diese mindestens der 5. Spielklassenebene angehört. A-Junioren des jüngeren Jahrgangs, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, und B-Junioren, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und einem Verein bzw. einer Kapitalgesellschaft der 5. Spielklassenebene angehören, kann eine Spielerlaubnis für die 1. Herren-Mannschaft erteilt werden, wenn sie einer DFB-Auswahl oder der Auswahl eines Mitgliedsverbands angehören.
B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs
Für B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs kann mit dem nachfolgenden Antragsformular ein vorzeitiges Frauen-Spielrecht beantragt werden.
B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs
Besteht für B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs keine altersgerechte Spielmöglichkeit im eigenen Verein oder einem Verein der näheren Umgebung, kann in Einzelfällen durch den betreffenden Verbands-Jugendausschuss oder des für Mädchen zuständigen Ausschusses des Mitgliedsverbands eine Spielerlaubnis für eine Amateur-Mannschaft erteilt werden. Eine altersgerechte Spielmöglichkeit liegt auch dann vor, wenn eine Teilnahme am Spielbetrieb durch Spielgemeinschaften oder ein Zweitspielrecht eröffnet ist.
Ausnahme: Aus Gründen der Talentförderung kann in Ausnahmefällen für B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs ein vorzeitiges Frauen-Spielrecht für die Frauen-Bundesliga oder 2. Frauen-Bundesliga beantragt werden. Die Voraussetzungen sind in § 6, Ziffer 2 der DFB-Jugendordnung geregelt.
Hinweise zur Spielberechtigung
Die Bestimmung, dass der/die Jugendliche am selben Tag nur in einem Spiel bzw. Turnier und nur in einer Mannschaft eingesetzt werden darf bleibt unberührt, unabhängig von der Dauer eines Spieleinsatzes in einer Mannschaft. Diese Regelung gilt auch für A-Juniorenspieler des älteren Jahrganges, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Spieler des älteren A-Junioren-/B-Juniorinnen-Jahrganges, welche ein Zweitspielrecht aufgrund fehlender Spielmöglichkeit im Jugendbereich bei einem Zweitverein haben, können nur für Ihren Stammverein ein vorzeitiges Aktiven-Spielrecht erhalten. Ein Einsatz in der Herren-/Frauenmannschaft des Zweitvereins ist nicht zulässig.
DFBnet Pass-Online
Eine Online-Beantragung in DFBnet Pass-Online ist nicht möglich. Bitte das ausgefüllte Antragsformular per Postfach bei der FSBW-Passstelle einreichen.
