Rückversetzung von Juniorinnen
Voraussetzungen
Keine altersgerechte Spielmöglichkeit in einer Juniorinnen-Mannschaft in ihrem Verein, auch nicht in einer Spielgemeinschaft
Wichtige Hinweise
- Es kann für maximal 5 Spielerinnen pro Verein bzw. pro Mannschaft eine Rückversetzung beantragt werden
- Bei einer genehmigten Rückversetzung hat die Spielerin ausschließlich Spielrecht in der Mannschaft, in die sie zurückversetzt wurde
- In einem Spiel mit rückversetzen Spielerinnen sind nur drei rückversetzte Spielerinnen teilnahmeberechtigt
- Rückversetzung ist nur in der untersten Spielklasse möglich
- Grundsätzlich entscheidet der Bezirk, ob er das „Spielen ohne Wertung“ in der untersten Spielklasse, zulässt
- Für die Mannschaft mit rückversetzen Spielerinnen besteht im Falle des Einsatzes rückversetzter Spielerinnen kein Aufstiegsrecht und keine Möglichkeit zur Teilnahme an Pokalwettbewerben sowie Hallenmeisterschaften
Beantragung
Eine Rückversetzung ist mit dem entsprechenden Antragsformular zu beantragen. Bitte das ausgefüllte Antragsformular per Postfach bei der FSBW-Passstelle einreichen.
Eine Online-Beantragung in DFBnet Pass-Online ist nicht möglich.
