Abmeldung beim abgebenden Verein

Will ein Spieler seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als aktiver Spieler bis spätestens 30.06. abmelden.

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Abmeldung:

1. Schriftliche Abmeldung beim abgebenden Verein

Der Spieler (bzw. seine gesetzlichen Vertreter) meldet sich schriftlich beim bisherigen Verein ab.

Die Abmeldung ist per Einschreiben an eine offizielle Postanschrift (z. B. Geschäftsstelle, Vorstand, Abteilungsleiter) zu schicken. Mit dem Einschreibebeleg kann der aufnehmende Verein online in DFBnet Pass-Online den Antrag auf Vereinswechsel stellen (Auswahlmöglichkeit in DFBnet Pass-Online: „Per Post/Einschreibebeleg liegt vor“).

Bestätigt der abgebende Verein den Eingang einer schriftlichen Abmeldung z. B. per Mail, kann der aufnehmende Verein mit dieser Bestätigung online in DFBnet Pass-Online den Antrag auf Vereinswechsel stellen (Auswahlmöglichkeit in DFBnet Pass-Online: „Ordnungsgemäße Abmeldung liegt vor“).

2. Stellvertretende Online-Abmeldung durch neuen Verein

Der Spieler (bzw. seine gesetzlichen Vertreter) beauftragt schriftlich den neuen Verein zur stellvertretenden Online-Abmeldung. Mit der Online-Antragsstellung auf Vereinswechsel kann der neue Verein den Spieler dann beim bisherigen Verein vom Spielbetrieb abmelden (Auswahlmöglichkeit in DFBnet Pass-Online: „Abmeldung durch den aufnehmenden Verein“).

Achtung
In diesem Fall ist der Abmeldetag der Tag der Antragstellung auf Vereinswechsel in DFBnet Pass-Online! Bitte deshalb zur Fristwahrung der Abmeldung den Antrag auf Vereinswechsel bis spätestens 30.06. stellen. Bei zu später Abmeldung ist kein sofortiges Spielrecht für den neuen Verein möglich!

Geht einem Verein eine Abmeldung für einen Spieler – entweder schriftlich per Einschreiben oder durch eine stellvertretende Online-Abmeldung durch den aufnehmenden Verein – zu, muss dieser innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung (bei schriftlicher Abmeldung gilt der Poststempel des Einschreibebelegs) den Spieler online im DFBnet abmelden.

Erfolgt die Abmeldung nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung, wird der Vereinswechsel mit Zustimmung durchgeführt und gegen den abgebenden Verein ein Bußgeldbescheid erstellt (wegen Nicht-Einsendung von verlangten Meldungen).

Die Spielberechtigung für den bisherigen Verein endet mit dem Tag der Abmeldung, sodass der Spieler keine weiteren Spiele für den bisherigen Vereins bestreiten darf. 

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