Freizeit-Spielberechtigung: Erstmalige Spielerlaubnis 

Wenn ein Spieler/in bisher keine Freizeit-Spielberechtigung hatte, kann eine erstmalige Freizeit-Spielberechtigung beantragt werden.

Beantragung in DFBnet Pass-Online

Für die Beantragung einer erstmaligen Freizeit- Spielberechtigung in DFBnet Pass-Online ist ein vollständig ausgefüllter Antrag auf erstmalige Spielerlaubnis erforderlich. Dieser ist mindestens zwei Jahre beim antragstellenden Verein aufzubewahren. 

Ein Verein ist für die im Spielerlaubnisantrag gemachten Angaben voll verantwortlich. Eine mit falschen Angaben erteilte Spielerlaubnis, insbesondere unter Verschweigen der früheren Zugehörigkeit zu einem anderen Verein, ist nichtig. Sie gilt als nicht erteilt. Ein Verein hat die satzungsgemäßen Folgen zu tragen, wenn er sich durch einen Spieler bei Vereinseintritt täuschen ließ und ihm ohne Nachprüfung der Identität Glauben geschenkt hat.

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