Informationen des Verbands zum Spielbetrieb

Verantwortliche Stelle und Kontakt zum Datenschutzbeauftragten

Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Spielbetrieb ist der jeweilige Landes- bzw. Regionalverband (Verband), von dem die Spielerlaubnis erteilt wird oder wurde. 

Die bzw. den Datenschutzbeauftragte*n erreichen Sie unter der Adresse des Verbands.

Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Der Verband verarbeitet die Spieler*innenstammdaten (z.B. Vor-/Nachname, Spieler*innenfoto, Geburtsdatum, Geburtsort, Nationalität, ggf. Kontaktinformation und gesetzliche Vertreter*innen, Vereinszugehörigkeit, Details zu Spielrechten und Vereinswechsel), Spieleereignisdaten (Einsatzzeiten in Spielen und Mannschaften, Ein- u. Auswechselungen, Karten, sonstige sportgerichtliche Sanktionen, erzielte Tore, Torschütz*innenlisten), im Junior*innen-Bereich zusätzlich bei Erstausstellung einer Spielberechtigung und internationalen Vereinswechseln Informationen über die Unbedenklichkeit der sportlichen Ausübung sowie statistische Auswertungen über die gespeicherten Daten.

Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen

  1. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur ordnungsgemäßen Durchführung des Spielbetriebs auf Grundlage der Spielordnung sowie der vom Verband erteilten Spielerlaubnis (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO). Zur Überprüfung der Spielerlaubnis durch Einsicht in den digitalen Spieler*innenpass ist insbesondere auch die Verarbeitung des Spieler*innenfotos erforderlich. Das Spieler*innenfoto ist im geschlossenen DFBnet lediglich von der bzw. dem Mannschaftsverantwortlichen des eigenen Vereins, wenigen offiziellen Verbandsinstanzen (z.B. Staffelleiter*innen, Sportrichter*innen), den angesetzten Schiedsrichter*innen sowie der bzw. dem Mannschaftsverantwortlichen der gegnerischen Mannschaft (zeitlich eingegrenzt um den Spieltermin) zum Zweck der Spielrechtsprüfung einsehbar und wird nicht ohne Einwilligung veröffentlicht. Im Rahmen von Talentsichtungen im berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f. DS-GVO) des Verbands und des DFB e.V. an der Gewinnung und Ausbildung von Leistungssportler*innen und der Förderung des sportlichen Nachwuchses haben auch lizenzierte Honorartrainer*innen und Stützpunktkoordinator*innen (Sichtungstrainer*innen) Zugriff auf die Spielerfotos der Spieler*innen, die tatsächlich gesichtet werden, um eine zweifelsfreie Zuordnung vornehmen zu können. Die zur Einsichtnahme berechtigten Personen sind gesetzlich und durch gesonderte Belehrung zur Einhaltung des Datenschutzrechts verpflichtet. 
  2. Bei der Erstregistrierung von Spieler*innen bei einem Mitgliedsverband des DFB e.V. erfolgt eine automatische Überprüfung, ob bereits eine Registrierung bei einem anderen Mitgliedsverband des DFB e.V. besteht. Zu diesem Zweck übermittelt der Verband Vorname, Nachname und Geburtsdatum automatisiert an alle Mitgliedsverbände des DFB e.V. und erhält ggf. mögliche Übereinstimmungen gemeldet. Die übermittelten Daten werden unverzüglich nach Durchführung der automatisierten Überprüfung verworfen. Die Übermittlung dient der Vermeidung satzungswidrigen Doppelregistrierungen und liegt daher im berechtigten Interesse des Verbands an der Durchsetzung seiner Satzung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO).
  3. Im Falle eines nationalen Transfers, d.h. einem Wechsel zu einem Verein, der Mitglied eines anderen Regional- oder Landesverbands ist, erfolgt eine Übermittlung der Spieler*innendaten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Verein, Spieler*innenstatus) an den aufnehmenden Regional- oder Landesverband aufgrund der Satzungen des Verbands (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO). Diese Daten werden ab diesem Zeitpunkt von den am Transfer beteiligten Verbänden gemeinsam verarbeitet.
  4. Im Falle eines internationalen Transfers, d.h. einem Wechsel zu einem Verein, der Mitglied eines anderen FIFA-Mitgliedsverbandes ist (Änderung der FIFA-Nationalität), werden die Spieler*innendaten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Nationalität, FIFA-Nationalität, ausländischer Verein, Spielerstatus, Identitätsnachweis) an den DFB e.V. zum Zwecke der Durchführung des Transfers im Rahmen der Satzungen es Verbands (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO) übermittelt. Ab diesem Zeitpunkt werden die Daten vom Verband und dem DFB e.V. gemeinsam verarbeitet. Der DFB e.V. übermittelt die Daten daraufhin an die Fédération Internationale de Football Association (FIFA), FIFA-Strasse 20, 8044 Zürich, Schweiz. Die Schweiz ist durch Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gemäß Art. 45 Abs. 1 DS-GVO (Entscheidung vom 26. Juli 2000, 2000/518/EG) ein Land mit angemessenem Datenschutzniveau. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch die FIFA erhalten Sie unter de.fifa.com/legal/data-protection-portal.
  5. Zu Zwecken der Förderung des deutschen Fußballs (DFB-Datenplattform) werden Spieler*innendaten grundsätzlich pseudonymisiert (d.h. ohne Vor- und Nachnamen) an den DFB e.V. und die DFB GmbH & Co. KG (DFB) übermittelt. Wenn Spieler*innen in das Talentförderprogramm des DFB e.V. aufgenommen werden oder in höheren Spielklassen ab der Regionalliga spielen – und noch nicht in das Talentförderprogramm aufgenommen wurden – oder wenn Mustererkennungssysteme Talente im Amateurfußball erkannt haben, erfolgt überdies eine direkte personenbezogene Übermittlung der Spieler*innendaten inklusive Vorname- und Nachname, um eine gezielte Ansprache durch den DFB über den zuständigen Verband und eine entsprechende Förderung zu ermöglichen. Die Übermittlung erfolgt im berechtigten Interesse des Verbands und des berechtigten Drittinteresses des DFB an der Förderung des deutschen Fußballs (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO).
  6. Schließlich verarbeitet der Verband einen Teil der Daten (Aufstellung, Ein-/Auswechselungen, Karten, erzielte Tore, sonstige Spielereignisse) einschließlich statistischer Auswertungen zur Veröffentlichung aufgrund seiner berechtigten Interessen an der Öffentlichkeitsarbeit, dem Informationsinteresse der Allgemeinheit und der Organisation, Durchführung und Gewährleistung der Transparenz des Spielbetriebs sowie der Förderung des deutschen Fußballs (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO). Der Vor- und Nachname der Spielerin bzw. des Spielers sowie die Spielberichtsdaten können daher in Print- und Onlinepublikationen veröffentlicht und Verlagen von Druckwerken sowie Online-Medien zum Zwecke der Berichterstattung über den Fußballsport übermittelt und von diesen veröffentlicht werden. Eine Übermittlung zum Zwecke der Berichterstattung der vorgenannten Daten erfolgt insbesondere an das von der DFB GmbH & Co. KG betriebene Portal des deutschen Fußballs FUSSBALL.DE. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung auf FUSSBALL.DE erhalten Sie unter dfb.de/datenschutzerklaerung. Gegen diese Übermittlungen zum Zwecke der Veröffentlichung besteht ein Widerspruchsrecht gegenüber dem Verband und der DFB GmbH & Co. KG. Für Spieler*innen unter 16 Jahren erfolgt die Veröffentlichung dieser Daten ausschließlich aufgrund einer Einwilligung. Das Spieler*innenfoto wird zu den vorgenannten Zwecken generell nur aufgrund einer Einwilligung veröffentlicht (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO).

Gemeinsame Verantwortlichkeit

Soweit Daten zwischen dem Verband und anderen Mitgliedsverbänden des DFB oder diese gemeinsam mit dem DFB e.V. oder der DFB GmbH & Co. KG verarbeitet werden, geschieht dies in gemeinsamer Verantwortlichkeit der an der Verarbeitung beteiligten Organisationen. Daher haben der DFB e.V., die DFB GmbH & Co. KG und seine Mitgliedsverbände einen Vertrag über die gemeinsame Verantwortlichkeit geschlossen, welcher die konkreten Zuständigkeiten der Beteiligten regelt. Der wesentliche Inhalt dieser Vereinbarung kann im Datenschutz-Portal des DFB unter www.dfb.de/datenschutz-im-fussball/start/ eingesehen werden.

Speicherdauer

Die Löschung eines der Spieler*innendaten erfolgt, nachdem sämtliche Spielberechtigungen (z.B. Feldfußball, Futsal, Freizeitfußball) abgemeldet worden sind, aber frühestens zum Ablauf des fünften auf das Ende der Saison folgenden Kalenderjahres, in die oder der Spieler*in eingesetzt wurde. Ein*e Spieler*in wird nicht nach der regelmäßigen Löschungsfrist gelöscht, sondern die Verarbeitung zunächst eingeschränkt, wenn sie oder zum Löschzeitpunkt unter 35 Jahre alt ist, da bis dahin noch Ausbildungsentschädigungsansprüche oder Solidaritätsbeiträge zu den Spieler*innen möglich sind.

Der Personenbezug zu Spielberichtsdaten wird nach Ablauf von fünf Jahren zum Ende des Jahres nach Ende der Saison durch Löschung der betroffenen Person aus dem Spielbericht aufgehoben. Im Rahmen des Spielberichts gespeicherte gelbe und gelb/rote Karten werden am Ende der Folgesaison gelöscht.

Spieler*innendaten werden trotz erfolgter Abmeldung und Ablauf der vorgenannten Frist allerdings nicht gelöscht, wenn die Spieler*innendaten für die Durchführung der Ausbildungsentschädigung noch erforderlich sind.

Automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.

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