Erstmalige Spielerlaubnis von ausländischen Spielern
Antragstellung in DFBnet Pass-Online
Für die Antragstellung in DFBnet Pass-Online sind folgende Dokumente erforderlich:
- Unterschriebener Antrag auf erstmalige Spielerlaubnis
- Ausweisdokument mit Lichtbild
- Zusätzlich bei Minderjährigen: Meldebescheinigung der Familie/Eltern (bei unbegleiteten Flüchtlingen Bestätigung der Institution/Einrichtung, in der Minderjährige untergebracht ist). Es wird nicht die Meldebescheinigung des Jugendlichen benötigt!
FIFA-Reglement
Gemäß FIFA RSTP Art. 19 ist die Erteilung einer erstmaligen Spielerlaubnis von ausländischen Spieler/innen nur zulässig, wenn diese bereits 18 Jahre alt sind. Ausnahmen siehe hier.
Internationales Freigabeverfahren
Wenn alle Unterlagen zur Beantragung der Spielerlaubnis vorliegen, kann das internationale Freigabeverfahren über den DFB eingeleitet werden. Der DFB fordert dabei die Freigabe des abgebenden Nationalverbandes an (auch bei der Beantragung einer erstmaligen Spielerlaubnis). Hier muss der abgebende Nationalverband folgende Angaben gegenüber dem DFB machen:
- Freigabedatum
- Tag der Abmeldung
- Tag des letzten Spiels
Nachdem der abgebende Nationalverband diese Angaben gemacht hat, erteilt der DFB entsprechend die Freigabe für die Spielerlaubniserteilung.
Sollte sich der abgebende Nationalverband nicht innerhalb von längstens 7 Tagen ab der Freigabeanforderung zurückmelden, erteilt der DFB die Freigabe für die Spielerlaubniserteilung.
Mit der DFB-Freigabe ist das internationale Freigabeverfahren abgeschlossen. Die FSBW-Passstelle kann nun die Spielberechtigung erteilen.
Spielrechtserteilung
Bei allen internationalen Vorgängen (erstmalige Spielerlaubnis für ausländische Spieler, internationaler Vereinswechsel) wird das Spielrecht (Pflicht- und Freundschaftsspielrecht) frühestens ab dem Tag der genehmigten DFB-Freigabe erteilt.
