Spielrecht für TIN*-Personen

Seit 2018 ist es möglich, im Personenstandsregister die Registrierung divers vornehmen zu lassen. Bislang war das in den Personaldokumenten eingetragene Geschlecht (männlich/weiblich) maßgeblich für die Erteilung der Spielberechtigung.

Seit dem 1. Juli 2022 gibt die DFB-Spielordnung neue, zusätzliche Möglichkeiten für folgende Anspruchsgruppen:

  • für Spieler*innen mit dem Personenstandseintrag divers oder ohne Angabe („ohne Angabe“ war der Eintrag für non-binäre Personen, bevor 2018 „divers“ als sogenanntes „drittes Geschlecht“ eingeführt wurde)
  • für Spieler*innen, die ihr Geschlecht angleichen lassen (trans* Spieler*innen)

Wichtiger Hinweis: Es geht hierbei nicht um den Umgang mit Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen (beispielsweise lesbisch, schwul, bisexuell).

Die oben genannten Spieler*innen können in den Spielklassen der Landesverbände selbst entscheiden, ob ihnen die Spielberechtigung für eine Herren- oder Frauen-Mannschaft erteilt werden soll. Dies gilt auch für trans* Spieler*innen, die nun zu einem selbstbestimmten Zeitpunkt wechseln können oder zunächst in der Mannschaft bleiben, in der sie bisher gespielt haben.

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