Freizeitliga
Für Vereine des Württembergischen Fußballverbandes sind für die Freizeitliga gesonderte Freizeit-Spielberechtigungen notwendig.
Spieler/innen können entweder eine Fußball-Spielberechtigung oder eine Freizeit-Spielberechtigung besitzen.
Beide Spielberechtigungsarten gleichzeitig sind erst ab 40 Jahre (Herren) bzw. 35 Jahre (Frauen) möglich.
