Freizeitliga

Für Vereine des Württembergischen Fußballverbandes sind für die Freizeitliga gesonderte Freizeit-Spielberechtigungen notwendig. 

Spieler/innen können entweder eine Fußball-Spielberechtigung oder eine Freizeit-Spielberechtigung besitzen. 

Beide Spielberechtigungsarten gleichzeitig sind erst ab 40 Jahre (Herren) bzw. 35 Jahre (Frauen) möglich. 

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