Erstmalige Spielerlaubnis
Ein Spieler kann Mitglied in mehreren Vereinen sein, jedoch nur für einen Verein eine Spielerlaubnis besitzen.
Für die Beantragung einer erstmaliger Spielerlaubnis ist ein vollständig ausgefüllter Antrag auf erstmalige Spielerlaubnis erforderlich. Der Antrag sowie die für eine Antragstellung erforderlichen Unterlagen sind für mindestens zwei Jahren aufzubewahren und auf Anforderung der FSBW-Passstelle vorzulegen.
Die Spielerlaubnis wird ab dem Tag erteilt, an dem der ordnungsgemäß gestellte Antrag bei der FSBW-Passstelle eingeht – bei ausländischen Spielern ab dem Tag der genehmigten DFB-Freigabe.
Ein Verein ist für die im Spielerlaubnisantrag gemachten Angaben voll verantwortlich. Eine mit falschen Angaben erteilte Spielerlaubnis, insbesondere unter Verschweigen der früheren Zugehörigkeit zu einem anderen Verein (im Bereich des DFB und der FIFA), ist nichtig. Sie gilt als nicht erteilt. Ein Verein hat die satzungsgemäßen Folgen zu tragen, wenn er sich durch einen Spieler bei Vereinseintritt täuschen ließ und ihm ohne Nachprüfung der Identität Glauben geschenkt hat.
