Wichtige Informationen zum Ende der Wechselperiode II in der Saison 2025/26
Am Montag, 02. Februar endet die Wechselperiode II der aktuellen Saison 2025/26. Die Wechselperiode II gilt sowohl für den Herren- (inklusive des älteren A-Junioren-Jahrgangs 2007) als auch für den Frauenbereich (inklusive des älteren B-Juniorinnen-Jahrgangs 2009). Im Jugendbereich ist die Wechselperiode nicht relevant.
Grundsätzlich gilt: Unterlagen bzw. Anträge, die nach dem 02.02.2026 eingehen bzw. online in DFBnet Pass-Online beantragt werden, können für die Wechselperiode II nicht mehr berücksichtigt werden.
Nachträgliche Zustimmung
Im Aktivenbereich (Herren, Frauen, A-Junioren-Jahrgang 2007 und B-Juniorinnen-Jahrgang 2009) muss auch eine Spielrechtsänderung aufgrund einer nachträglichen Zustimmung bis spätestens 02.02.2026 vom aufnehmenden Verein online in DFBnet Pass-Online beantragt werden. Bitte prüfen Sie daher nochmals die Spielrechtsdaten der Neuzugänge. Spielrechtsänderungen außerhalb der Wechselperiode sind nicht möglich.
Internationaler Vereinswechsel
Auch bei einem internationalen Vereinswechsel gilt die Wechselperiode, d. h. bis spätestens 02.02.2026 muss der Antrag inklusive der benötigten Unterlagen online in DFBnet Pass-Online gestellt sein.
Internationale Erstausstellungen und internationale Vereinswechsel
Bei internationalen Erstausstellungen und internationalen Vereinswechsel von Jugendlichen im Alter von 10 bis 17 Jahren muss neben dem Ausweisdokuments des Spielers eine Meldebescheinigung der Familie/Eltern hochgeladen werden. Eine Meldebescheinigung des Jugendlichen wird hier nicht benötigt.
Wechselperiode II gilt nicht für den Jugendbereich
Nicht betroffen von der Wechselperiode ist der Jugendbereich vom jüngeren A-Junioren (2008) - bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang (2010) abwärts. Dort zählt für das Spielrecht für Pflichtspiele weiterhin: Bei Zustimmung drei Monate nach dem Tag der Abmeldung und bei Nicht-Zustimmung sechs Monate nach dem letzten Spiel.
