Nachträgliche Zustimmung Herren & Frauen
Die Beantragung einer sofortigen Spielerlaubnis aufgrund einer nachträglichen Zustimmung des abgebenden Vereins erfolgt ausschließlich online in DFBnet Pass-Online. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vereinswechsel mit einer Nicht-Zustimmung bereits durchgeführt wurde. Nach der Einigung auf eine nachträgliche Zustimmung zum Vereinswechsel (in der Wechselperiode I auch durch Zahlung einer festgelegten Ausbildungsentschädigung möglich) ist der Ablauf dann wie folgt:
Der abgebende Verein erklärt gegenüber dem aufnehmenden Verein die nachträgliche Zustimmung zum Vereinswechsel in Textform. Diese Erklärung kann formlos auf Vereinsbriefbogen, per E-Mail über das Postfach oder mittels des Musterformulars erfolgen.
Alternativ – und ausschließlich in der Wechselperiode I – ist es ausreichend, wenn dem aufnehmenden Verein der Zahlungsnachweis über die Entschädigungszahlung vorliegt.
Der aufnehmende Verein kann nun auf Grundlage dieser nachträglichen Zustimmung bzw. des Nachweises der Zahlung der Entschädigung die Spielrechtsänderung und die Erteilung eines sofortigen Spielrechts im Modul „Nachträgliche Zustimmung“ in DFBnet Pass-Online beantragen.
Der abgebende Verein erhält mit der Beantragung durch den aufnehmenden Verein eine automatische Benachrichtigung per Postfach. Wenn der abgebende Verein gegen die vom aufnehmenden Verein gemachten Angaben Einspruch erheben möchte, weil er z. B. in Abrede stellt, eine nachträgliche Zustimmung erteilt zu haben, kann er dies unter Angabe der entsprechenden Antragsnummer gegenüber der FSBW-Passstelle machen.
Bitte beachten: Auch bei der nachträglichen Zustimmung gelten die Fristen der Wechselperioden. Dies bedeutet, dass der Antrag bis spätestens 31.08. (Wechselperiode I) bzw. 31.01. (Wechselperiode II) gestellt sein muss, um ein sofortiges Spielrecht zu erhalten. Danach eingehende Anträge können für die laufende Wechselperiode nicht berücksichtigt werden. Außerhalb der Wechselperioden sind keine Spielrechtsänderungen mehr möglich.
